In der Urnenabstimmung vom 21.5.17 (Revision der Gemeindeordnung) haben wir
die Möglichkeit, aufgrund des geänderten kantonalen Gemeindegesetzes eine
Geschäftsprüfung einzuführen. Die bisherigen Aufgaben der
Rechnungsprüfungskommission (RPK) würden um die Prüfung der Geschäftsführung
des Gemeinderates sowie der sachlichen Angemessenheit der Anträge an die
Stimmberechtigten erweitert.
Als ehemaliges Mitglied der RPK (2006-2014) bin ich für die Einführung einer Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission
(RGPK). Wir haben in Meilen jährliche Aufwände von ca. 120 Millionen Franken
und entsprechend befinden wir immer wieder über komplizierte Vorlagen mit weitreichenden
Auswirkungen. Nicht immer stehen bei Entscheiden des Souveräns (direkte)
finanzielle Auswirkungen eines Geschäfts im Vordergrund. Es kann sich auch die
Frage stellen, wie die Gemeinde ihre Leistungen erbringen soll. Auch bei
solchen Geschäften ist es wertvoll, wenn sich künftig die RGPK vertieft mit der
Vorlage beschäftigt.
Selbstverständlich ist und bleibt der Souverän in der direkten Demokratie
das oberste Organ. Die Komplexität der Vorlagen hat jedoch zugenommen und es
wird für den Souverän immer schwieriger, sich eine klare Meinung über die
Geschäfte (und deren Folgen) zu bilden. Es kann daher nur im Sinne des Bürgers
sein, eine unabhängige Geschäftsprüfung einzusetzen, die mithilft, dass sachgerechte
und für Meilen sinnvolle Entscheide getroffen werden.
Die Zusammenarbeit zwischen Gemeinderat und RPK ist gut, nicht zuletzt,
weil der Gemeinderat die Kompetenzen der RPK anerkennt. Niemand weiss, wie sich
die Zusammenarbeit entwickelt, wenn wichtige VertreterInnen des Gemeinderates
zurücktreten – im Frühling 2018 stehen Neuwahlen an... Was jedoch klar ist: Falls
wir zu einem späteren Zeitpunkt die RGPK doch einführen möchten, müsste die
Gemeindeordnung erneut angepasst werden, was sehr aufwändig wäre.
Der Gemeinderat ist gegen die Einführung einer RGPK und argumentiert unter
anderem mit den zu erwartenden wesentlich höheren Aufwänden und der
signifikanten Mehrbelastung der RPK. In meiner 8-jährigen Tätigkeit in der RPK
Meilen hatten wir ab und zu Diskussionen mit Behördenvertretern bezüglich
Kompetenzen der RPK – diese Diskussionen würden zukünftig entfallen. Zudem hat
die RPK seit 2014 die Prüfung der Jahresrechnung an eine externe
Revisionsstelle delegiert, was zu einer Reduktion der Belastung der RPK geführt
hat.
Es ist ein erklärtes Ziel des Gemeinderates, seine Bürger transparent zu
informieren. Dies setzt der Gemeinderat heute schon vorbildlich um. Daher wäre
die Erstellung des zukünftig geforderten Geschäftsberichtes weitgehend ein
Zusammentragen bestehender Dokumente und Berichte. Der Gemeinderat hingegen
warnt vor „beachtlichen administrativem Aufwand“ und „beträchtlichen
Zusatzkosten“. Das kann ich nicht nachvollziehen, zumal das kantonale Gemeindegesetzt
nicht vorschreibt, wie umfassend der Geschäftsbericht sein muss…
Falls Sie auch zu denjenigen Lesern gehören, die ab und zu mit der
Komplexität der Gemeindevorlagen überfordert sind und froh sind, wenn nebst dem
Gemeinderat kompetente Meilemer diese fachkundig prüfen und sich die Zeit
nehmen, auch die Unterlagen dazu genau einzusehen, dann sollten Sie bei der
Urnenabstimmung vom 21.5.17 die Revision der Gemeindeordnung zustimmen und der
RGPK den Vorzug geben.
Michael Zimmermann